Deutscher Bundestag debattiert erstmalig über Aufhebung des PKK-Verbots

»Ich habe darauf keine Antwort. Aber ich finde, mit dieser Frage müssen wir uns beschäftigen.«

Elmar Millich

Das Verhältnis zwischen der Linkspartei und der kurdischen Befreiungsbewegung war jahrelang von Ambivalenz geprägt. Auf lokaler und regionaler Ebene engagierten sich dort viele Kurdinnen und Kurden und es gab auch regelmäßig entsprechende Wahlempfehlungen kurdischer Organisationen in prokurdischen Tageszeitungen. Auch einzelne Bundestagsabgeordnete haben sich über Jahrzehnte solidarisch gezeigt. Entsprechend konnten kurdische Positionen nicht einfach ignoriert werden. Auf der anderen Seite gab es vor allem in der Fraktionsführung der Linkspartei im Bundestag starke Vorbehalte, nicht zu sehr in die Ecke der in Deutschland als terroristisch geltenden ArbeiterInnenpartei Kurdistan PKK gerückt zu werden. Vor Wahlen wurde immer wieder von den Verfassungsschutzbehörden gezielt an die Medien gestreut, welche ListenkandidatInnen der Linkspartei von ihnen als »PKK-nahe« eingestuft würden.

prozessbeginn hh mehmetDas hat sich nun durch die Ereignisse im Jahr 2014, vor allem die Rettung zehntausender ÊzîdInnen in Şengal (Sindschar) und die Verteidigung der syrisch-kurdischen Stadt Kobanê (Ain al-Arab) gegen den »Islamischen Staat« (IS), geändert. Im Zuge der allgemein positiven Berichterstattung auch der Mainstream-Medien über die Rolle der PKK und der ihr verbundenen syrischen Einheiten der YPG und YPJ in Syrien und im Nordirak brachte die Bundestagsfraktion als Ganzes am 8. Dezember 2014 eine Erklärung heraus, in der sie sich für die Aufhebung des PKK-Verbots aussprach und ankündigte, eine entsprechende Erklärung in den Deutschen Bundestag einzubringen. In dem im Dezember 2014 eingebrachten Antrag wird im Wesentlichen eine Aufhebung des seit 1993 bestehenden Betätigungsverbots der PKK, ihre Streichung von der EU-Terrorliste und eine Amnestie für die in diesem Zusammenhang Verurteilten gefordert. In ihrer Begründung gingen die AntragstellerInnen auf die Historie des kurdisch-türkischen Konflikts sowie die einseitigen Waffenstillstände der kurdischen Seite ein. Bezogen auf den aktuellen Friedensprozess in der Türkei sei vor allem die Listung der PKK als terroristische Organisation durch die EU kontraproduktiv, da sie europäische Vermittlungsbemühungen zur Lösung des Konflikts verunmögliche. Außenpolitisch argumentierten die Antragsteller vor allem mit der geänderten Situation im Irak und in Syrien. Es gäbe eine gemeinsame Front zwischen PKK, YPG und den von der Bundesregierung mit deutschen Waffen belieferten kurdischen Peschmerga gegen den IS, die zudem durch US-amerikanische Luftangriffe und direkte US-Waffenlieferungen an die YPG militärische Unterstützung bekämen. Innenpolitisch kritisierte der Antrag, dass aufgrund des bestehenden Verbots der PKK KurdInnen in Deutschland wesentliche Rechte wie freie Meinungsäußerung, Pressefreiheit oder das Recht auf Organisierung und Versammlung vorenthalten würde. Auch würde die legale politische Betätigung von KurdInnen ohne deutsche StaatsbürgerInnenschaft durch das AusländerInnenrecht sanktioniert.

Im Vorfeld der eigentlichen Bundestagsdebatte zeigten dann mehrere Abgeordnete buchstäblich Flagge: Auf einer Solidaritätskundgebung mit Kobanê am 18. Oktober 2014 in München rollte die Bundestagsabgeordnete Nicole Gohlke auf dem Podium eine unter das PKK-Verbot fallende Fahne aus, woraufhin sie von der Polizei zwecks Personalienfeststellung in Gewahrsam genommen wurde. Es folgte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Aufhebung ihrer parlamentarischen Immunität zwecks Strafermittlung. Dasselbe Prozedere folgte gegenüber weiteren Abgeordneten, die aus Solidarität im November ein entsprechendes Foto, auf dem sie sich mit den inkriminierten Symbolen zeigten, über facebook posteten. Bei der Abgeordneten der Hamburgischen BürgerInnenschaft Cansu Özdemir reichte schon eine Verbreitung eben dieses Fotos, um ebenfalls Post von der Staatsanwaltschaft zu erhalten.

Stunde der HinterbänklerInnen

Die Aussprache über den Antrag im Bundestag fand am 26. Februar zu später Stunde statt. Für die Linkspartei begründete deren innenpolitische Sprecherin Ulla Jelpke den Antrag und zeigte auch an Einzelfallbeispielen die Folgen des PKK-Verbots. Danach schlug die Stunde der HinterbänklerInnen. Die CDU schickte den Polizeibeamten Clemens Binninger ins Rennen. Der verwies eingangs auf die Autobahnblockaden und Gewalttätigkeiten der PKK Anfang der 1990er Jahre und 4 500 Straftaten, die allein seit 2004 angeblich von AnhängerInnen der PKK verübt worden seien. Wie viele dieser Straftaten wiederum nur dem Umstand geschuldet sind, dass die PKK in Deutschland verboten ist, ließ er offen. Dass sich die PKK in den letzten Jahren inhaltlich verändert haben könnte, verneinte er unter Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2012, demzufolge sich die PKK nach wie vor gegen den Gedanken der Völkerverständigung richte. Dass Kurdinnen und Kurden durch das Betätigungsverbot in ihren Grundrechten verletzt sein könnten, verneinte er ebenfalls mit dem Hinweis, dass von den 800 000 in Deutschland lebenden Kurdinnen und Kurden 95 % mit der PKK nichts zu tun hätten. Wie er auf diese abenteuerliche Zahl kommt, angesichts der Tatsache, dass PKK-nahe kurdische Parteien in den kurdischen Gebieten der Türkei deutlich über 50 % der Stimmen erhalten, erläuterte er nicht.

Keine Ahnung von der jetzigen Situation in der Region

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte die Abgeordnete Irene Mihalic klar, dass sie von den Entwicklungen im Mittleren Osten, die die Nachrichten im letzten Jahr geprägt haben, keine Ahnung hat: »Ich finde, hier muss die Bundesregierung präzise beantworten, wie die jüngsten Ereignisse in der Türkei, im Nahen Osten und in Deutschland einzuschätzen sind, wie groß die Gefahren für die innere Sicherheit hier im Land tatsächlich sind und welche positiven wie auch negativen Auswirkungen das PKK-Verbot tatsächlich hat.« Dieser Tenor von aufgeschnappten Halbwahrheiten und Mangel an eigener Einschätzung zog sich durch die ganze Rede und mündete konsequent in die Ausführung: »Wäre es in dieser Situation tatsächlich richtig, das PKK-Verbot hier in Deutschland aufzuheben? Ich stelle diese Frage ganz bewusst. Ich habe darauf keine Antwort. Aber ich finde, mit dieser Frage müssen wir uns beschäftigen.« Die latent vorhandene Gewaltbereitschaft der PKK zeige sich laut Mihalic an Parolen wie »Der Protest reicht nicht aus, es muss Widerstand geleistet werden« anlässlich von Solidaritätsdemonstrationen mit Kobanê. Auch wurden Besetzungen von Parteibüros und Rundfunksendern durch kurdische Jugendliche bemängelt. In einem Brief an die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schreibt die Kampagne TATORT Kurdistan darauf bezogen: »Recherchieren Sie doch bitte in Ihren Parteiarchiven, wie oft die GRÜNEN vor allem in ihren Anfangsjahren unter sinngemäß dieser Parole etwa gegen Atomenergie, den NATO-Doppelbeschluss oder die Volkszählung zu Aktionen aufgerufen haben. Auch die monierten Besetzungen verschiedener Einrichtungen durch vor allem junge Kurdinnen und Kurden verliefen nach unseren Informationen auf der symbolischen Ebene und sind auch etwa bei Studierendenprotesten gegen Bildungsmängel nach wie vor gang und gäbe. Nur von den Kurdinnen und Kurden zu erwarten, auf solche Protestformen zivilen Ungehorsams zu verzichten als Voraussetzung für die Aufhebung des PKK-Verbots, finden wir zutiefst undemokratisch und klientelgeprägt.« Ein Antwortschreiben der Grünen-Bundestagsfraktion stand bis Redaktionsschluss noch aus.

Was zeigt uns die Debatte im Bundestag?

Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch bezog sich hauptsächlich auf die Einschätzung der PKK durch die deutschen Sicherheitsbehörden und zitierte etwa aus dem letzten Verfassungsschutzbericht: »Die weiterhin in hohem Maße mobilisierungsfähige PKK [...] hat ihre Anhänger in Deutschland auf eine Abkehr von militanten Aktionen eingeschworen: eine Tendenz, die mit einem Scheitern der Friedensverhandlungen wieder Makulatur sein könnte. Gewalt bleibt für die PKK gleichwohl ein strategisches Element, über das sie je nach politischer Situation entscheidet.« Nun müsste man der Redlichkeit halber anfügen, dass die Verfassungsschutzberichte seit zehn Jahren der PKK im Prinzip Friedfertigkeit in Europa bescheinigen, aber ihr vorwerfen, dass sie aufgrund ihrer hohen AnhängerInnenzahlen zu Gewalt aufrufen könnte, wenn sie denn wollte. Die Frage, inwiefern allein die hohe Mobilisierungsfähigkeit einer Partei als Begründung für deren Verbot herhalten kann, ließ Uli Grötsch unbeantwortet. Ausgerechnet die Tatsache, dass sich auch junge Kurdinnen und Kurden aus Deutschland dem Kampf der KurdInnen in Syrien gegen den Islamischen Staat anschließen, führte Grötsch als Beleg für die Gefährlichkeit der PKK an. Hier zeigt sich die ganze Doppelzüngigkeit der Bundesregierung, die durchaus weiß, dass die mit ihr verbündete kurdische Regionalregierung in Hewlêr (Erbil) ohne die Unterstützung von YPG und HPG wahrscheinlich durch den IS gestürzt worden wäre. Originalton des Abgeordneten Grötsch: »Auch wenn wir damit sozusagen einen gemeinsamen Feind haben [den IS; die Red.], ist für mich der Feind meines Feindes nicht automatisch mein Freund.«

Zur Büttenrede geriet dann der letzte Debattenbeitrag des CSU-Abgeordneten Marian Wendt: »Die PKK wollte 1978 eine Volksdiktatur mit sozialistischer Prägung errichten. Jetzt verstehe ich auch, warum die SED-Nachfolgepartei ein Ende des Verbots der PKK fordert. Vielleicht wollen Sie ja in der Türkei oder in Deutschland eine zweite DDR mitbegründen.« Den seit 2013 bestehenden Friedensprozess in der Türkei erklärte er kurzerhand zur »Makulatur«. Stattdessen stehe die PKK für »Erpressung von Spendengeldern, Körperverletzung, Landfriedensbruch, Drogen- und Menschenhandel.«
Zusammenfassend zeigte die etwa einstündige Debatte quer durch (fast) alle Parteien ein erschreckendes Ausmaß an Unkenntnis über die Situation im Mittleren Osten, den Friedensprozess in der Türkei und die Positionen der kurdischen Befreiungsbewegung. Mensch sollte doch meinen, Parlamentsabgeordnete hätten zumindest den Kenntnisstand politisch interessierter BürgerInnen, die regelmäßig Tageszeitungen lesen. Die Debatte zur Aufhebung des PKK-Verbots belehrte uns eines Besseren.

Einzige Ausnahme bildeten Nachfragen einzelner Abgeordneter, wo hier ein Einwurf von Christian Ströbele von Bündnis 90/Die Grünen während der Rede Uli Grötschs wiedergegeben werden soll: »Mir drängt sich eine Frage auf. Sie sagen, die PKK rekrutiere Kämpfer für den Kampf im Nahen Osten. Das ist ja nicht irgendein Kampf, sondern da geht es um den Kampf gegen den mörderischen IS und den ISIS in Syrien und im Irak. Das wird auch in Deutschland nicht nur geduldet, sondern sogar gefördert. Sie konnten im Fernsehen den Bericht verfolgen, dass eine ganze Familie – ich glaube, aus Solingen – zum Kampf mit den Peschmerga für ihr Volk gegen den IS in den Irak gezogen ist. Diese Menschen werden gefeiert, und zwar nicht nur dort, sondern auch hier. Sie kommen auch wieder hierher und rühmen sich: Wir haben wenigstens etwas für die Freiheit getan. Wir haben etwas dafür getan, dass unsere Frauen nicht vergewaltigt werden. Wir haben etwas dafür getan, dass der IS gestoppt wird. Genauso war es auch mit den Unruhen, die es hier in Deutschland gegeben hat. Nicht die PKK hat ihre Auffassung geändert, sondern es ging darum, dass in Kobanê Menschen hingeschlachtet wurden, als der ISIS dort vorgedrungen ist, die Stadt fast erobert hat und die Menschen in völliger Verzweiflung zum Teil in die Türkei geflohen sind, zum Teil versucht haben, Kobanê zu verteidigen – wie wir wissen, Gott sei Dank erfolgreich. Dass sie erfolgreich waren, finden wir alle ganz gut; aber wenn sie jetzt junge Männer für den Abwehrkampf gegen ISIS und IS anwerben, ist das ein Grund für Sie, weiter am Verbot festzuhalten. Das ist doch irgendwie widersprüchlich. Sie können doch nicht einfach sagen: Sie rekrutieren hier. – Sie müssen dann auch sagen, wofür sie rekrutieren. Sie rekrutieren für eine Sache, die wahrscheinlich auch Sie grundsätzlich für richtig halten.«

Positive Stimmen dagegen 2014

Ob es jetzt daran gelegen hat, dass der Antrag zur Aufhebung des Verbots von der bei den anderen Fraktionen nicht sonderlich beliebten Linkspartei eingebracht worden war, oder ein generelles Desinteresse bestand, sich auf die Debatte vorzubereiten? Im letzten Jahr gab es von PolitikerInnen unter dem Eindruck der Rettung der ÊzîdInnen aus dem Şengalgebirge und der Verteidigung von Kobanê durchaus positivere Stimmen. So äußerte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, gegenüber der FAZ: »Im Zusammenhang mit den Gesprächen zwischen der türkischen Regierung und der Führung der PKK sowie dem beeindruckenden Ergebnis des kurdischen Kandidaten [Selahattin Demirtaş; die Red.] bei der türkischen Präsidentschaftswahl gibt es durchaus die Chance zur Neueinordnung der PKK.« Ebenfalls gegenüber der FAZ sagte der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion Die Grünen im Bundestag, Frithjof Schmidt, dass es »allen Anlass« gebe, »die Einstufung der PKK als terroristische Organisation ernsthaft zu überprüfen«. Die PKK werde nicht nur in der Türkei, sondern auch in Nordirak und Syrien langfristig eine Rolle spielen. In der CDU/CSU gab es sogar in den Medien geäußerte Überlegungen, die PKK direkt mit deutschen Waffen auszurüsten. Seiner Meinung treu blieb allein das für das Verbot verantwortliche Innenministerium: Es gebe »keinen sachlichen Grund, in Überlegungen über eine Aufhebung des PKK-Verbots einzutreten«. Das Verbot bleibe – wie eine Sprecherin mitteilte – »im Interesse der nationalen inneren Sicherheit ein unverzichtbares Regulativ«. Unbeeindruckt von der Debatte zeigen sich auch die Repressionsbehörden, wie zwei neue Festnahmen und Anklagen wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung (§ 129b StGB) im letzten halben Jahr zeigen.

Und was geschieht nun mit dem PKK-Verbot?

Erneut in die Schlagzeilen geriet das PKK-Verbot Mitte April aufgrund eines Interviews des Kovorsitzenden des Exekutivrates der Gemeinschaft der Gesellschaften Kurdistans KCK, Cemil Bayık, gegenüber dem WDR, in dem er sich für die Gewalttätigkeiten von PKK-AnhängerInnen in Deutschland in den 1990er Jahren entschuldigte. Darauf reagierte wiederum der SPD-Fraktionsvize Rolf Mützenich: »Diese Aussagen sind eine neue Tonlage und sie bieten durchaus auch die Chance zu einer Neubewertung, wenn die PKK glaubhaft und nachprüfbar dauerhaft auf Gewalt verzichtet.« Wie der glaubhafte und nachprüfbar dauerhafte Gewaltverzicht der PKK nun aussehen soll, bleibt allerdings sein Geheimnis. Mit solchen Phrasen verschiebt die Bundesregierung schon seit 2013 einen ernsthaften politischen Dialog mit der kurdischen Befreiungsbewegung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Zudem die Bundesregierung auch außenpolitisch aktuell kein Interesse an der Aufwertung der PKK hat, sondern militärisch und politisch nach besten Kräften versucht, den geschwundenen Einfluss der mit Deutschland eng verbundenen kurdischen Autonomieregierung unter Masud Barzanî auf die KurdInnen im Nordirak und in Syrien zu stärken. Zumindest die Verfolgung politisch aktiver KurdInnnen nach § 129b StGB könnte das Justizministerium durch Rücknahme der für staatsanwaltschaftliche Ermittlungen notwendigen Verfolgungsermächtigung direkt einstellen, wie im Antrag der Linkspartei gefordert. Es ist aber politisch nicht gewollt.


Auch wenn es illusorisch ist, davon auszugehen, dass es wirklich in einem realistisch überschaubaren Zeitraum zu einer Aufhebung des PKK-Verbots in Deutschland käme, zeigt die Bundestagsdebatte vom 26. Februar doch symptomatisch den Wandel in der Wahrnehmung der PKK in der deutschen Öffentlichkeit. Die Gründe hierfür liegen im Wesentlichen in der radikalen Veränderung der Situation im Mittleren Osten im Jahr 2014 durch das aggressive Vorgehen des IS und in den seit 2013 öffentlich stattfindenden Gesprächen zwischen der türkischen Regierung und der PKK. Dadurch ergeben sich für die Linke in Deutschland und Europa neue Spielräume, die nach wie vor unverändert stattfindende Repression gegen die kurdische Befreiungsbewegung zurückzudrängen. Ob die Linkspartei sich dabei in der Regierungsverantwortung an das hält, was sie in der Opposition fordert, muss sich am Beispiel Thüringen zeigen. Hatte der neue Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) im Wahlkampf noch die Auflösung des Verfassungsschutzes in Thüringen gefordert, der ihn selbst jahrelang überwacht hatte, sieht nach der Wahl alles wieder anders aus: Während Spitzel aus der rechten Szene abgezogen wurden, soll der Einsatz von V-Leuten in begründeten Einzelfällen zur »Terrorismusbekämpfung« möglich sein. Darunter fällt laut Informationen des »Spiegel« die Beobachtung von SalafistInnen oder der PKK. Hier muss schleunigst aufgeräumt werden, dient doch bekanntermaßen die lückenlose Überwachung kurdischer Vereine, Medien und Einzelpersonen nicht der »Terrorismusbekämpfung«, sondern vor allem dazu, KurdInnen ohne deutsche Staatsangehörigkeit wegen legaler politischer Aktivitäten nach den verschiedenen Paragraphen des AusländerInnenrechts zu schikanieren.